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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Grafik-Designerin Claudia Trebs

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Jeder Auftrag für Claudia Trebs ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung sowie die Einräumung von Nutzungsrechten des in Auftrag gegebenen Grafik-Produkts. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.

1.2 Die Entwürfe und Werkzeichnungen der Grafik-Designerin Claudia Trebs sind persönliche geistige Schöpfungen, die unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3 Ohne Zustimmung der Grafik-Designerin Claudia Trebs dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung‚ auch von Teilen oder Details‚ ist nicht zulässig.

1.4 Die Werke der Grafik-Designerin Claudia Trebs dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung der Grafik-Designerin Claudia Trebs und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

1.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Grafik-Designerin Claudia Trebs.

1.6 Über den Umfang der Nutzung erhält die Grafik-Designerin Claudia Trebs einen Anspruch auf Auskunft.

1.7 Vorschläge und Anweisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

1.8 Die Grafik-Designerin Claudia Trebs prüft nicht, ob das vom Kunden überlassene Bild-/Textmaterial oder Muster frei von Rechten Dritter (Copyright) ist. Die Prüfung obliegt allein dem Kunden. Die Grafik-Designerin geht davon aus, dass der Auftraggeber/Verwerter berechtigt ist, das Material zu verwenden.

2. Vergütung

2.1 Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Gestattung der Nutzungsrechte eine zusammenhängende Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen: a) dem Gestaltungshonorar für die genutzte Entwurfsarbeit, b) dem Werkzeichnungs-/Ausführungshonorar für die Realisierung.

2.2 Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, erlaubt es der Grafik-Designerin ein Abschlagshonorar zu erheben.

2.3 Wird von Seiten der Grafik-Designerin Claudia Trebs kein Kostenvoranschlag oder ein Angebot erstellt, gilt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, der Stundensatz von 65,00 EUR.

2.4 Die Schaffung von Entwürfen und sämtliche Tätigkeiten für den Auftraggeber sind kostenpflichtig, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.

2.5 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zu zahlen. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die Grafik-Designerin Claudia Trebs Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Bei Zahlungsverzug können ohne vorheriger Ankündigung weitere Dienstleistungen versagt werden.

2.6 Honorare sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

2.7 Sofern eine Abnahme nach Mahnung oder nach maximal zehn Arbeitstagen nach Übermittlung des Entwurfes nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

3. Zusatzleistungen, Drittanbieter, Nebenkosten

3.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Produktzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

3.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Ausführungsarbeiten von Entwürfen entstehende technische Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.

3.3 Die Grafik-Designerin Claudia Trebs ist berechtigt‚ zur Erfüllung der gesamten Projektabwicklung‚ Leistungen von Drittanbietern erbringen zu lassen, bei denen deren Geschäftsbedingungen gelten. Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z. B. Illustrationen, Fotoaufnahmen, Textarbeiten, Gestaltung, Programmierung) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Satz, Lithografie, Druckausführung, Programmierung) nimmt die Grafik-Designerin aufgrund einer mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.

3.4 Soweit die Grafik-Designerin Claudia Trebs auf Veranlassung des Auftraggeber/Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter die Grafik-Designerin von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.

3.5 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

4. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

4.1 An digital wie manuell erstellten Entwürfen, Werkzeichnungen und digitalen Vorlagen zur Realisierung werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, aber ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Sollte eine Einigung über das Honorar erzielt werden, kann der Auftraggeber von der Grafik-Designerin die digitalen Daten erwerben. Eine Verpflichtung der Grafik-Designerin Claudia Trebs zur Herausgabe besteht nicht.

4.2 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an die Grafik-Designerin Claudia Trebs zurückzugeben. Sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, dürfen digitale Druck-Vorlagen zu keinem anderen Zweck als dem vereinbarten genutzt werden.

4.3 Die Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers/Verwerters.

5. Korrektur und Produktionsüberwachung

5.1 Vor Produktionsbeginn sind der Grafik-Designerin Claudia Trebs Korrekturmuster vorzulegen.

5.2 Die Produktion wird von der Grafik-Designerin Claudia Trebs nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht, die sie dazu ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

6. Haftung

6.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeiten wird von der Grafik-Designerin Claudia Trebs nicht übernommen; das Gleiche gilt für deren Schutzfähigkeit.

6.2 Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

6.3 Wenn die Grafik-Designerin Claudia Trebs auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie damit nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

6.4 Die Haftung der Grafik-Designerin Claudia Trebs für mangelhafte Druckerzeugnisse, die durch die Lieferung von Daten mit versteckten Mängeln entstanden sind und weder in Farbausdrucken, Proofs sowie PDFs auffielen, ist auszuschließen, wenn sie weder mit der Kontrolle der Filme, Andrucke oder Druckabnahme beauftragt wurde.

6.5 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Grafik-Designerin Claudia Trebs, stellt er ihn von der Haftung frei.

6.6 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung der Grafik-Designerin nicht ausgeschlossen.

6.7 Erhält die Grafik-Designerin Claudia Trebs den Auftrag zur Gestaltung eines Mailings (mit oder ohne Antwortkarte) obliegt dem Auftraggeber als Einlieferer die Modalitäten und Kosten der Versendung mit der Deutschen Post (o. ä.) zu klären.

6.8 Für die inhaltliche wie technische Richtigkeit von überlassenen digitalen Daten wird keine Gewähr übernommen. Für Konfigurations- und Konvertierungsleistungen ist jede Haftung, insbesondere für Datenverlust‚ ausgeschlossen.

6.9 Eine unbegrenzte zeitliche Bereitstellung der digitalen Daten kann von der Grafik-Designerin Claudia Trebs nicht gewährleistet werden.

6.10 Für einen etwaigen Virenbefall aus dem Internet, von Disketten oder CD-ROMs, die dem Kunden geliefert werden oder daraus entstehende Schäden, kann keinerlei Haftung übernommen werden.

7. Belegexemplare, Copyright-Hinweise

7.1 Von vervielfältigten Werken sind der Grafik-Designerin Claudia Trebs mindestens 3 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen. Sie ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

7.2 Es wird bei Print-Projekten der Grafik-Designerin Claudia Trebs gestattet, ein Urheber-Hinweis und die www-Adresse in einer Schriftgröße von bis zu 10 pt hinzuzufügen, sofern der Auftraggeber nicht andere Vereinbarungen trifft.

7.3 Die Grafik-Designerin Claudia Trebs ist berechtigt, Kunden als Referenz im Internet aufzuführen und mit http://www.trebsdesign.de (oder von Nachfolgeseiten) zu verlinken, soweit nicht anderes

vereinbart wurde.

8. Gestaltungsfreiheit

8.1 Für die Grafik-Designerin Claudia Trebs besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der genannten Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

9.2 Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der Grafik-Designerin Claudia Trebs

9.3 Gerichtsstand ist der Sitz der Grafik-Designerin Claudia Trebs

Stand: AGB - Claudia Trebs - Trebs Design 2011